Ferienwohnungen Kleine Reblaus
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Buchungswünsche können persönlich, telefonisch oder per Mail mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch die "Ferienwohnung Kleine Reblaus" (im folgenden Vermieter genannt), die ebenfalls per Mail oder postalisch erfolgt, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Zur Überprüfung, der bei der Buchung gemachten Angaben, wird bei der Anreise die Vorlage eines gültigen Personaldokuments verlangt. Sollten die, bei der Buchung gemachten Angaben mit denen im Personalausweis nicht übereinstimmen, behält sich der Vermieter die sofortige Aufhebung des Mietvertrages vor. Die Buchung ist nicht auf andere Personen übertragbar, ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
1.2 Bei der Buchung sind für jeden Gast folgende Angaben zu machen: Vor- und Zuname bzw. Firmenname, Straße mit Hausnummer, PLZ und Ort, Email-Adresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
1.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, kurzfristige Zubuchungen weiterer Gäste, anzunehmen.
2. An- und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug der Ferienwohnung nicht vor 15 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor der Ferienwohnung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 15.00 Uhr bezogen werden kann.
2.2 Die Rückgabe der Ferienwohnung, inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen (Wohnungsabnahme durch den Vermieter) und zwar in folgendem Zustand: besenrein, Geschirr abgewaschen und in die Schränke geräumt, Fenster verschlossen, Müll und etwaige andere Gegenstände, die nicht dem Vermieter gehören, entsorgt. Bei Nichteinhaltung der Rückgaberegel wird eine Reinigungspauschale, je nach Verschmutzungsgrad, sofort fällig (50,00 bis 200,00 €).
2.3 Wird die Ferienwohnung nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist der Vermieter berechtigt, 50 % des Tagespreises zu berechnen, mit einem sofortigen Verweis aus der Wohnung.
2.4 Der Gast und Mitreisende verpflichten sich, keine Fotos der Ferienwohnung, der Zuwege und des Außenbereiches öffentlich zu machen, sowie keine geschäftsschädigenden Bewertungen im Internet zu hinterlassen (auch nicht anonym).
3. Leistungen und Preis
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Angebot vom Vermieter und den Angaben in der Buchungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche pro Person, 1 Duschhandtuch pro Person und ein Gästehandtuch pro Person, Geschirrtuch, sowie die Endreinigung. Ein Wlan-Zugang wird dem Gast nach vorheriger Unterzeichnung einer Nutzungsvereinbarung bereitgestellt. Bei längerem Aufenthalt erfolgt ein Handtuchwechsel jede Woche und ein Bettwäschewechsel alle 14 Tage. Weitere Duschhandtücher können gegen eine Pauschale von 2,00 € je Handtuch hinzugebucht werden. Ein Bettwäschewechsel vor 14 Tagen wird gegen eine Pauschale von 5,00 € vorgenommen. Toilettenpapier, Seife, Spülmittel, Spülschwamm und Mülltüten stehen als Grundversorgung kostenfrei zur Verfügung. Ein darüber hinausgehender Verbrauch muss vom Gast selbst angeschafft werden.
3.2 Die vertraglich bestimmte Personenanzahl, die durch die Buchungsbestätigung festgelegt ist, darf nicht ohne Erlaubnis des Vermieters überschritten werden. Der Mindestaufenthalt beträgt 2 Nächte. Die maximale Gästezahl beträgt 3. Wird die Buchung für weniger Personen angegeben, als tatsächlich anreisen, behält sich der Vermieter die sofortige Aufhebung des Mietvertrages, ohne Rückerstattung des Mietpreises, vor.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung der Gesamtsumme ist bei Anreise sofort in bar fällig. Kreditkartenzahlung vor Ort ist nicht möglich. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Eine Überweisung der Gesamtsumme muss mindestens 2 Tage vor dem Check-in auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
4.2. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet.
4.3 Die Zahlung wird ausschließlich in Euro akzeptiert.
4.4 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Helmstedt.
5. Stornobedingungen
5.1 Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.2 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
- bis zum 15. Tag vor Anreise 20 % des Gesamtreisepreises
- ab dem 14. Tag vor Anreise 80% des Gesamtreisepreises
6. Haftung
6.1 Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Vermieter durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Der Vermieter ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolge dessen in Rechnung zu stellen.
6.2 Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Haustür-/Wohnungsschlüssel, behält sich der Vermieter vor, einen Betrag in Höhe von EUR 70,- zu verlangen.
6.3 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der Ferienwohnung führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6.4 Wird der Vermieter durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.
6.5 Mängel Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten. - Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen (Mängel an der Mietsache, der mitvermieteten Gegenstände und Gefahren) unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
6.6 Versicherungsschutz Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Versicherungsschutz weder für die Ferienwohnung (inkl. Inventar etc.), für die Gäste selbst oder für Handlungen der Gäste, die zum Schadensfall führen, besteht. Die Benutzung der Ferienwohnung, des Außenbereichs sowie der Zuwege geschieht auf eigene Gefahr der Gäste.
7. Nutzungsrecht Die Ferienwohnung ist ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt. Jede geschäftliche Nutzung, gänzliche oder teilweise Weitervermietung sowie das Abhalten von Partys (Feierlichkeiten) jeder Art ist strengstens verboten und zieht eine sofortige Beendigung der Vermietung mit sich. Der Gast hat seine Rechte gemäß etwaiger Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
8. Pflichten des Gastes
8.1 Der Gast verpflichtet sich, die Mieträume und die zur Benutzung mitvermieteten Gegenstände und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Das Inventar ist nur für den Verbleib in der Ferienwohnung. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
8.2 Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Check-in anerkannt. Danach müssen evtl. beschädigte/fehlende Gegenstände durch den Gast ersetzt werden.
8.3. Bei der Ferienwohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Das Rauchen innerhalb der Wohnung ist nicht gestattet. Hierfür steht der Wintergarten bzw. der Garten zur Verfügung. Bei der Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale von 200,00 € (netto) gesondert in Rechnung zu stellen.
8.4 In der Toilette dürfen nur menschliche Ausscheidungen, Toilettenpapier in angemessener (nicht zu Verstopfungen führender) Menge sowie Putzwasser entsorgt werden. Jegliche, davon abweichende Materialien (wie zB. feuchte Toilettentücher, Damenbinden, Essensreste etc) , die zu Verstopfungen führen, werden auf Kosten des Gastes durch eine Fachfirma beseitigt.
9. Rechte des Vermieters. Die Begehung der Ferienwohnung durch den Vermieter ist jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Gast zu gewährleisten. Bei Gefahr in Verzug ist eine Begehung ohne vorherige Zustimmung des Gastes möglich.
10. Verlängerung der Beherbergung. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Gast seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts (schriftlich) rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Vertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.
11. Beendigung des Vertrages
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast:
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Vermieter zu ersetzen.
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die gebuchte Dauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.
c) die vorgelegten Rechnungen (Nachforderungen/Pauschalen) bei Fälligkeit nicht bezahlt.
11.2 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
12. Ruhe und Ordnung - Hausordnung
12.1 Der Vermieter ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Nach der gültigen Hausordnung darf die Mittagsruhe in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie die Nachtruhe in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr in keiner Weise gestört werden. Während dieser Zeit sind daher Musikanlagen, Radio- und Fernsehgeräte so leise zu stellen, dass sie von den Nachbarn nicht wahrgenommen werden können. Auch jede andere Art des Musizierens darf nur in Zimmerlautstärke erfolgen. Auch während des Tages ist jede vermeidbare Lärmentwicklung (z.B. andauerndes Musizieren) zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen ist jede Lärm erregende Tätigkeit inner- und außerhalb der Ferienwohnung verboten.
12.2 Die Kinder sind zu anständigem und ruhigem Betragen anzuhalten. Das Herumtoben im Treppenhaus ist ihnen zu verbieten. Der Hausflur darf den Kindern nicht als Aufenthaltsraum oder Spielplatz dienen. Ballspiele aller Art ist in der Wohnung verboten.
13. Parkplatz
13.1 Wenn ein Parkplatz angeboten wurde, darf dieser ausschließlich für PKW genutzt werden und ist ein Parkplatz im Freien.
13.2 Die Nutzung des Einstellparkplatzes ist nicht Bestandteil des Vertrages und die Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.
13.3 Fahrräder dürfen nicht in der Ferienwohnung abgestellt oder an der Hausmauer angelehnt werden.
13.4 Für abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder wird keinerlei Haftung übernommen.
14. Tierhaltung. Tiere sind nur nach vorherige (schriftlicher) Zustimmung durch den Vermieter in der Ferienwohnung gestattet. Unerlaubtes Mitbringen von Tieren in die Wohnung, führt zu einer sofortigen Auflösung des Mietverhältnisses.
15. Besondere Hinweise
15.1. Lüften. Der Gast hat für ausreichende Stoßlüften der Schlafzimmer sowie des Badezimmers Sorge zu tragen.
15.2. Wäsche. Nasse Wäsche darf nicht in der Ferienwohnung getrocknet werden.
15.3. Elektrische Geräte. Vor Inbetriebnahme von elektronischen Geräten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Es ist nicht gestattet mitgebrachte Heiz- oder Klimageräte in der Ferienwohnung zu betreiben. Weiter ist es nicht erlaubt Strom aus der Ferienwohnung zu leiten (z.B. um Fahrzeuge, Anhänger etc. mit Energie zu versorgen). Für Defekte an elektrischen Geräten, haftet der Vermieter nicht.
16. Empfang von Besuchen. Der Empfang von Besuchen ist mit vorheriger Ankündigung dem Vermieter zu melden. Der Vermieter behält sich vor, für die zusätzlichen Gäste Nebenkosten zu verlangen (5,00 € bis 10,00 € pro Person). Es ist generell nicht möglich, dass Fremde als Mitbewohner aufgenommen werden. Gewerblicher Parteienverkehr ist ausdrücklich verboten. Bei Nichteinhaltung ist mit der sofortigen Beendigung des Vertrages zu rechnen.
17. Fundsachen werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 1 Monat.
18. Für eingebrachte Gegenstände, Geld und Wertsachen haftet der Vermieter nicht. Auch die Verwahrung von, dem Gast gehörenden, Gegenständen obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
19. Gefahrenquellen. Wir weisen besonders darauf hin, dass der Umgang mit offenem Feuer (insbesondere Kerzen, Duftkerzen, Räucherstäbchen, Spritzkerzen, Knallkörper und dergleichen) im gesamten Wohnungsbereich und den Außenanlagen verboten ist. Weiter ist der Gast dazu angehalten, sich beim Verlassen der Ferienwohnung zu vergewissern, dass keine Elektrogeräte (vor allem Ladegeräte etc.) in Abwesenheit des Gastes an das Stromnetz angeschlossen sind. Alle Wasserhähne müssen bei Verlassen der Ferienwohnung sicher abgedreht sein.
20. Mülltrennung. Alle Haus-Benutzer/innen sind aufgerufen, das vorgegebene System der Mülltrennung bewusst zu praktizieren. Während der Zeit der Vermietung ersuchen wir unsere Gäste sich eigenständig um das Sauberhalten von den Wohnungen zu kümmern. Reinigungsmaterial und Müllbeutel werden teilweise zur Verfügung gestellt und befinden sich in der Ferienwohnung. Sie stehen den Gästen für den Aufenthalt in der Wohnung zur Verfügung und gehören nicht zum Mietpreis d.h. nicht verwendete Materialien verbleiben bei Abreise in der Wohnung und dürfen nicht entwendet werden. Der anfallende Müll ist in den vorgesehenen Behältern im Eingangsbereich zu entsorgen.
21. Internetzugang. Da der Internetzugang einen kostenlosen Zusatzdienst darstellt, kann die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion der Internetverbindung nicht zugesichert werden und berechtigen den Gast nicht zur Zahlungsminderung. Wir sind bemüht auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen zu beheben. Verbindungsgeschwindigkeiten können variieren und werden nicht garantiert. Port- sowie Webseitensperren bleiben dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung dafür, dass die Internetverbindung mit der beim Gast vorhandenen Hardware fehlerfrei zusammenarbeitet. Jeder Gast hat die Möglichkeit in eigener Verantwortung die Verbindung herzustellen. Für Datenverlust, Fehler oder Schäden wird nicht gehaftet. Vor Nutzung der Internetverbindung erklärt sich der Gast mit den geltenden WLAN Nutzungsbedingungen per Unterschrift einverstanden. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt. Rechtswidrige Downloads als auch Uploads (z.B. Spam-Mails) werden bei Feststellung oder Verdacht der zuständigen Behörde gemeldet.
22. Verlassen der Wohnung. Der Gast hat bei Verlassen der Wohnung Sorge zu tragen, dass alle Fenster (ganzjährig) geschlossen, das Licht und technische Geräte abgeschaltet und alle Heizkörper auf niedrige Stufe geregelt sind. Wasserquellen sind geschlossen zu halten. Schäden, die z.B. durch Regen, aufgrund geöffneter/gekippter Fenster entstehen, werden dem Gast komplett in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich vor, die Wohnung zur Abwehr dieser Gefahren ohne Zustimmung des Gastes zu betreten. Die Haustür soll grundsätzlich beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden, um Einbrüche zu vermeiden.
23. Ressourcen. Mit den Ressourcen Wasser, Strom und Gas ist schonend umzugehen. Der Vermieter behält sich vor, bei einem über das normale Maß hinausgehenden Verbrauch, eine Nebenkostenpauschale von 5,00 € pro Person/pro Nacht gesondert in Rechnung zu stellen. Um Ressourcen zu schonen, behält sich der Vermieter vor, die Heizungsanlage zwischen 0.00 Uhr und 06.00 Uhr auf Nachtbetrieb zu schalten.
23.1 Es gilt deutsches Recht.
23.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Helmstedt vereinbart.
23.3 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
23.4 Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.
23.5 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
23.6 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Stand: 31-12.2019